8. April 2024

Zukunft der Landwirtschaft in Unterfranken und Bayern sichern.

  1. Landwirtschaftliche Betriebe sind auf Generationen ausgelegt. Daher gehen wir Liberale fest davon aus, dass jede/r Landwirt/in im eigenen Interesse und diesem zukünftiger Generationen, Betrieb und Flächen so nachhaltig bewirtschaften werden, dass auch in Jahrzehnten Landwirtschaft möglich ist.
    So werden Sie Fruchtfolgen einhalten, um die Biodiversität zu fördern und selbstständig Unkraut, z.B. Ackerfuchsschwanz, nachhaltig zu verhindern, deshalb sollen Landwirte von bürokratischen Belastungen entbunden werden, welche Fruchtfolgen dokumentieren und nachweisen müssen.
    Verdachtsfälle von Fruchtfolgeverletzungen, wie z.B. Monokultur durch Maisanbau müssen behördlich nachgewiesen werden (Satellitenbilder, Drohnenflug).
  2. Um den Wettbewerb der Landwirtschaft innerhalb der EU zu erhalten und zu ermöglichen, sind die Subventionen, Ausgleichszahlung aber auch gesetzl. Vorschriften in den Mitgliedsstaaten zwingend zu harmonisieren, damit alle landwirtschaftlichen Betriebe in Europa die gleichen Chancen haben.
  3. Die Forschungsbedingungen für innovativen Pflanzenschutz müssen vereinfacht werden und auch kleinen und mittelständischen Unternehmen zugänglich gemacht werden.
  4. Aus unserer Sicht muss bei der Ausweisung der roten und gelben Gebiete das Verursacherprinzip anerkannt werden. Konkret fordern wir, das vorhandene Messstellennetz auszuweiten, qualitativ zu bewerten und so weitere potenzielle Emittenten zu ermitteln. Die Düngemittelverordnung soll außerdem regelmäßig evaluiert und nach wissenschaftlichen Kriterien abgewogen aktualisiert werden. Das Verursacherprinzip ist durch Vorgaben der EU aktuell ausgesetzt. So werden auch Landwirte und Landwirtinnen in der Bewirtschaftung eingeschränkt, die überhaupt keine Nitrateinträge zu verantworten haben. Das gilt für Ökolandbau ebenso wie für konventionellen. Andere große Nitratemittenten wie Siedlungen werden überhaupt nicht einbezogen. Daher muss es das Ziel sein, eine aussagekräftige Datengrundlage zu erstellen und anzuwenden.
  5. Wenn Betriebe landwirtschaftlich erzeugte Biokraftstoffe, z.B. E-Fuels oder Bio-Diesel nutzen, so ist dieser von der Energiesteuer freizustellen.
  6. Jeder landwirtschaftl. Betrieb kann monatl. € 1.000,00 Energiesteuer für die Bewirtschaftung erstattet bekommen, maximal also € 12.000,00 im Jahr. So werden kleine Betriebe weiterhin entlastet und große zum Energie sparen aufgefordert.

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