Die FDP Unterfranken fordert eine Vereinfachung des Klimaschutzes im privaten Raum, um das Thema für die breite Masse attraktiver zu machen.
Knowledge first, reduction second!
Wer klimaneutral leben möchte, braucht Kenntnisse über seinen CO2-Fußabdruck.
Darum fordern wir neben der Bereitstellung eines möglichst genauen Schätzwertes über die persönliche Klimabilanz eine Zusammenstellung aller relevanten Verbrauchsdaten, die der Stadt bzw. den Kommunen vorliegen. (Wohnfläche, Baujahr/Standart des Hauses, Art der Heizung, Strombezug).
Diese Daten sollen mit einem Verweis auf den CO2-Rechner des Umweltbundesamtes versehen werden. Durch die vereinfachte Verfügbarkeit der Daten und Informationen werden Anreize geschaffen sich selbst mit dem eigenen CO2-Fußabdruck auseinander zu setzen. Zudem erhalten Nutzerinnen und Nutzer mit dem UBACO2-Rechner nicht nur Informationen über ihren persönlichen Fußabdruck, sondern auch Hinweise, bei welchen Hauptemissionstreibern noch Reduktionspotentiale vorhanden sind.
Selbst ist der Strom!
Wir als FDP wollen die Nutzung von bereits vorhandenen als auch zukünftig entstehende Technologien im Bereich der privaten, nachhaltigen Stromerzeugung stärker unterstützen.
Um eine Demokratisierung der privaten Stromerzeugung zu erreichen und gerade Mieterinnen und Mietern, die kein eigenes Eigenheim besitzen, zu unterstützen, wollen wir vor allem sogenannte „Mini-PV-Anlagen“ fördern. Diese Stecker fertigen PV-Anlagen – auch „Balkonkraftwerke“ genannt, bieten jedem die Möglichkeit, eigenen Strom zu erzeugen.
Mit einer handelsüblichen 500-Watt-Solaranlage lassen sich pro Jahr circa 350 bis 450 kWh erzeugen. Für einen Zwei-Personen-Haushalt mit einem Bedarf von ca. 2.500 kWh pro Jahr wären dies bereits 15 bis 20 Prozent an Ersparnis. Schon nach zwei bis drei Jahren amortisiert sich der energetische Aufwand, der für die Herstellung einer Mini-PV-Anlage benötigt wird.
Um die Nutzung von PV-Anlagen im privaten Bereich, insbesondere von Balkonkraftwerken attraktiver zu machen, fordern wir den Abbau bürokratischer Hürden bei der Anmeldung solcher. Anders als in der auf europäischen Ebenen bereits gültigen Verordnung (EU) 2016/631, sehen wir die Anmeldung beim lokalen Netzbetreiber über die Bundesnetzagentur weiterhin als sinnvoll, da so etwaige Störungen leichter zurückverfolgt werden können. Die in Deutschland übliche Begrenzung auf 0,6 kW (600 Watt) statt der in der EU-Verordnung genannten 0,8 kW für Mini-PV-Anlagen, halten wir aus Sicherheitsaspekten ebenfalls für sinnvoll. Da auch Eigenheimbesitzer bei der Anmeldung von rein privat genutzten PV-Anlagen vor bürokratischen Hürden stehen, fordern wir, dass eine Bagatellgrenze für die Anmeldung im Marktstammdatenregister für alle PV-Anlagen unter 3 kW eingeführt wird.
Mit der Einführung dieser Bagatellregelung werden unnötige bürokratische Hürden beseitigt und der Weg für eine nachhaltige Stromerzeugung auf dem eigenen Dach oder dem eigenen Balkon frei gemacht.
Bidirektionales Laden massentauglich machen
Durch bidirektionales Laden sind Elektrofahrzeuge in der Lage intelligente Be- und Entladevorgänge durchzuführen. Daraus ergeben sich neue ungeahnte Möglichkeiten: Die Elektrofahrzeuge stellen mobile Speichermöglichkeiten dar und können hierdurch Schwankungen im Netz abfangen; gleichzeitig ließe das bidirektionale Laden aber auch die Sicherstellung der Stromversorgung bei hoher Nachfrage zu, ebenso wie Haushalte sich nahezu autark versorgen könnten.
Vehicle-to-Home (V2H) – der Weg zur autarken Stromversorgung in Haushalten
Durch die V2H-Technologie können E-Autos als Stromspeicher ins Hausnetz eingebunden werden. Dadurch dass diese sich nicht nur selbst aufladen können, sondern mit dem Strom auch das Haus und die daran befindlichen elektrischen Geräten versorgen können, kann zum Beispiel bei Stromausfällen das Haus mit Notstrom versorgen zu können. Aber auch generell lässt sich das Auto als Energiespeicher nutzen, um Strom zwischenzuspeichern, der in dem Moment von der Solaranlage produziert, aber nicht verbraucht werden kann.
Vehicle-to-Grid (V2G) – E-Autos als mobiler Stromspeicher für das öffentliche Netz
Durch die Etablierung von E-Autos als Stromspeicher im heimischen Umfeld, könnte irgendwann auch die zweite Dimension von bidirektionalem Laden Realität werden. Die Rede ist von „Vehicle to Grid“ (V2G). Hierbei sind die Elektroautos mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden; die Akkus dienen als „Schwarm-Batterie“. Sie fangen die Überproduktion der erneuerbaren Energien auf und speisen bei hoher Nachfrage den gespeicherten Strom wieder ins Netz ein. Die Idee von V2G basiert darauf, dass E-Autos wie alle herkömmlichen Autos auch den meisten Teil des Tages geparkt sind und daher als Reserve genutzt werden könnten, wenn diese ans Stromnetz angeschlossen sind.
Um diese vielversprechenden Technologien möglichst schnell zu etablieren, fordert die FDP Unterfranken:
- Die Schaffung von einheitlichen Normen und Zertifizierungen bezüglich der Handhabung von bidirektionalem Laden.
- Die Aufnahme von technischen Voraussetzungen für das bidirektionale Laden in die Ladesäulenverordnung.
- Eine Überarbeitung des Elektromobilitätsgesetz hinsichtlich des bidirektionalen Ladens. Darunter beispielsweise die besondere Kennzeichnung von Ladesäulen, die bidirektionales Laden unterstützen.
- Klare Ziele bezüglich des Ausbaus der Infrastruktur für bidirektionales Laden als Teil des Beschlusses bis 2030 die Zahl von 10 Millionen Elektrofahrzeuge zu erreichen.
- Die Förderung von Forschungs- und Pilotprojekten für bidirektionales Laden.