14. März 2022

Chancengleichheit herstellen – Regionale Selbstverwaltung stärken!

Die FDP Unterfranken stellt Chancengleichheit und Selbstverwirklichung in den Vordergrund. Dabei sollen jedem unabhängig vom konkreten Lebensstandort die gleichen Chancen für ein selbstbestimmtes Leben offenstehen.

Dabei sind insbesondere kleine Gemeinden und Dörfer im Gegensatz zu Ballungszentren in einem strukturellen und wirtschaftlichen Nachteil. Dieser Situation wollen wir mit  zielorientieren und individuell anpassbaren Rahmenlösungen entgegentreten.

Kern dieser Entwicklungen ist die zunehmende Abwanderung junger Menschen in die Ballungszentren. Die Probleme des ländlichen  Raumes lassen sich dabei nur lösen, wenn Anreize für einen Zuzug oder Verbleib im ländlichen Raum geschaffen werden. Dabei sind alle staatlichen Akteure zur Zusammenarbeit aufgerufen, ganz besonders die Gemeinden selbst. Schematische Lösungen werden hier nicht weiterhelfen können. 

In diesem Zusammenhang müssen zuallererst bestimmte Grundstrukturen und 
Rahmenaufgaben definiert werden. In einem zweiten Schritt wird geklärt, wie Gemeinden diese und andere Aufgaben überregional erfüllen können und sollen. Zum Schluss bedarf  es für besonders ländlich geprägte Regionen eines besonderen Handlungskonzeptes, um auch dort den Menschen Chancengleichheit zukommen zu lassen.

I. GRUNDSTRUKTUREN UND -BEDÜRFNISSE FLEXIBEL UND ÜBERREGIONAL ERHALTEN

Unabhängig vom konkreten Differenzierungsgrad müssen bestimmte Grundstrukturen erhalten und Grundbedürfnisse der Menschen gedeckt werden. Gerade in bayerischen  Regionen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) gestaltet sich dies oftmals als besondere Herausforderung. Deshalb hat sich der Staat hier zum einen auf absolut notwendige Aufgabenerfüllung zu beschränken. Zum anderen sind Gemeinden und deren Aufsichtsbehörden besonders in der Pflicht gezielt kommunale und überregionale Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen zu organisieren und auf gemeinsame Erfüllung von Aufgaben hinzuwirken.

1. Aufrechterhalten der örtlichen Grundversorgung

Es gibt originäre Staatsaufgaben, welche in jedem Fall möglichst effektiv zu erfüllen sind. Zu diesen zählen solche Grundeinrichtungen, welche es gerade dem Einzelnen ermöglichen sich selbst zu verwirklichen und sein Leben frei zu gestalten. Für diese Aufgaben hat der Staat flächendeckend einzustehen und örtlich angepasste Lösungen zu finden. Eine Zusammenarbeit mit dem Privatsektor ist hier gewünscht und oftmals auch geboten.

a.      

Ambulante und stationäre Versorgung klar, modern und wohnortnah

 

Wir wollen die medizinisch beste Versorgung von Patientinnen und Patienten sicherstellen. Dafür streben wir eine Gesundheitsversorgung mit höchster Qualität und moderner Ausstattung an. Wir wollen die wohnortnahe Versorgung aufrechterhalten und ein Gesundheitssystem mit klaren Zuständigkeiten schaffen. Die Aufgabenzuweisungen müssen für Leistungserbringer und Patienten deutlich erkennbar sein und sich am Grundsatz „ambulant vor stationär“ orientieren. Unser Ziel ist es, die harten Sektorengrenzen zu überwinden und ein integriertes und somit ein echt kooperatives Gesundheitssystem aufzubauen. Dieses schaffen wir mit Hilfe eines gemeinsamen Vergütungssystems und einer fließenden Gesundheitsstruktur von ambulanten zu stationären Leistungen. Wir bekennen uns zu sozial-marktwirtschaftlichen Prinzipien in diesem von Planwirtschaft geprägten Umfeld. Wirtschaftlichkeit ist für uns das Mittel zu einer effizienten Ressourcenallokation. Marktwirtschaftliche Instrumente dürfen jedoch nicht so ausgestaltet sein, dass sie Anreize zur Unter- oder Überversorgung setzen. Stattdessen müssen sie sich an medizinischen Qualitätsmerkmalen orientieren. So wird gute medizinische Leistung in einem Guss gewährleistet.

Die Strukturreform im stationären Sektor muss verantwortungsvoll weiterentwickelt werden. Wir wollen zur Gewährleistung bundesweit gleichwertiger Lebensverhältnisse eine bedarfsgerecht gestufte Krankenhausversorgungsstruktur schaffen, die eine moderne und qualitativ hochwertige Patientenversorgung sicherstellt und auf große maximalversorgende Krankenhäuser, Spezial- und Schwerpunktkrankenhäuser sowie auf Grundversorgungskrankenhäuser setzt. Die qualitätsbezogenen Kriterien für die Zulassung und die Aufrechterhaltung der Zulassung als öffentliches Krankenhaus sollen auf Bundesebene gesetzlich nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft festgelegt werden.

Ziele einer guten Notfallversorgung muss eine bedarfsgerechte, einheitliche Versorgung von Menschen in Notsituationen nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft sein. Dies wird durch ein integriertes, sektorintegrierendes und einheitliches System zur Steuerung von Hilfeersuchen und der zielgerichteten Versorgung von Notfallpatient:innen gewährleistet. So wird die Fehl- oder Doppelversorgung innerhalb bestehender Notfallversorgungsstrukturen verringert. 

 

Hierzu müssen die Länder endlich ihre Verantwortung im Bereich der Krankenhausinvestitionen nachkommen und die jährlich Investitionslücke von ca. 4-5 Mrd. € schließen.

b.     Digital und mobil im ganzen Land
Der Mobilfunk- und Breitbandausbau bleibt Staatsaufgabe und ist voranzutreiben. Die konkrete Umsetzung kann gestuft erfolgen und soll einer Priorisierung  zugänglich sein. Ebenso ist es zwingende Voraussetzung, dass das Straßennetz mit einer ordentlichen Anbindung an das Bundesstraßen- und -autobahnnetz erhalten wird.
Ein ÖPNV ist für Personen ohne individuelles Fortbewegungsmittel unerlässlich. Dennoch scheitert ein wirtschaftlich-sinnvolles Betreiben eines gut ausgebauten ÖPNV in strukturschwachen Regionen und Gemeinden. Ein enges Busnetz ist auch nicht in jeder Gemeinde notwendig. Auf Grundlage einer Bedarfsanalyse sollen flexibel-adaptierte Buslinienkonzepte erarbeitet werden.
Darüber hinaus setzen wir hier auf eine überregionale Zusammenarbeit mehrere Gemeinden. Kreative Modelle der Personenbeförderung – beispielweise mittels  Rufbussen und preislich günstig gestalteten Taxi- oder Ubersystemen – sollen hier helfen.  
Falls in RmbH eine Personenförderung mittels Bahnverkehr angestrebt wird, könnte man sich an Projekten wie der „Die Waldbahn“ für den Bayerischen Wald  orientieren.

c.      Kinderbetreuung und Bildung flexibel gewährleisten
Kinderbetreuung und ein basales Bildungsangebot müssen unabhängig vom Wohnort erreichbar sein. Kinderbetreuung muss möglich sein, damit die Eltern einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Dabei begrüßen wir alle Kindertagesstätten in kommunaler, kirchlicher und freier Trägerschaft. Dennoch ist gerade in strukturschwachen Regionen eine gewisse Zentralisierung und Zusammenlegung im Rahmen des wirtschaftlich machbaren unerlässlich. Doch falls Kindertagesstätten mangels  ausreichend Kindern nicht mehr sinnvoll betrieben werden können, sollen diese trotzdessen nicht künstlich am Leben gehalten werden. Hier setzen wir viel  mehr auf private Kindertagespflege. Dabei sollen die Einnahmen aus privater Kindertagespflege zu mindestens 30 Prozent steuerfrei gestellt werden.   Darüber hinaus wollen wir für den Fall des steigenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen die bürokratischen Hürden für die Errichtung von Kindertagesstätten minimieren.
Schulen sollen möglichst aufrechterhalten werden. Diese müssen die bestmögliche  personelle und materielle Ausstattung haben. Dazu zählt ganz besonders eine digitale Ausstattung. Grundschulen sollen möglichst wohnortnah und erreichbar  sein. Falls in entlegeneren Gebieten die Schulwege besonders weit sind soll eine Beauftragung von privaten Personenbeförderungsunternehmen genutzt werden. Die  Mehrkosten übernimmt der Freistaat Bayern. Bei weiterführenden Schulen stehen wir darüber hinaus einem tragbaren und sozial verträglichem Home-Schooling-Konzept positiv gegenüber. Dabei müssen die Bedürfnisse der kindlichen Entwicklung im Vordergrund stehen. Hierbei soll insbesondere der Sozialisationsgedanke des klassischen Schulumfeldes leitend sein. 
Um den jährlichen Schulabsolventen auch nach dem Schulabschluss eine Perspektive in jeder Region zu geben, wollen wir Bildungszentren schaffen, in welchen sowohl ein Studium als auch eine Ausbildung oder beides absolviert werden kann. Durch einen Zusammenschluss von Ausbildung, Berufsschule und Hochschule in Form von  Bildungszentren soll ein vielfältiges Angebot geschaffen werden. Der Ausbau von Ausbildungsschulen könnte in Form von Projekten umgesetzt werden, um Ausbildungsberufe attraktiver zu gestalten. 
Darüber hinaus sollen eigenständige Außenstellen von Universitäten und 
Fachhochschulen geschaffen werden. Dabei kann die Außenstelle auch eine Chance für die Gemeinde als Wirtschaftsstandort darstellen, da sie mit ihren Forschungseinrichtungen von einem Innovationsschub profitieren. Forschung und Entwicklung bieten für die Kommunen immer eine Chance auf Ausgründungen und  Startups und damit für die Schaffung attraktiver Arbeitsplätze. Wo es sinnvoll erscheint, können ungenutzte Flächen zu einem Campus umgestaltet werden. Auch der Knappheit preiswerter Studentenwohnungen in den Ballungszentren wird entgegengewirkt, indem neue Studentenwohnheime in die Entwicklungsplanung außerhalb der Ballungszentren einbezogen werden. Ein Semesterticket für den ÖPNV soll eine einfache und preiswerte Anbindung für alle Studierende und Auszubildende zu den Ballungszentren sichern.

2. Landwirtschaft stärken statt schwächen

Die Landwirte in unserem Land sind äußerst wichtig für die Nahrungsversorgung. Die vielen bürokratischen und unübersichtlichen Regularien halten wir für falsch und in der derzeitigen Form im Grundsatz für unangemessen. Ebenso lehnen wir Subventionen ab, welche zu Wettbewerbsnachteilen führen. 
Dennoch muss der Staat auch dem Monokulturanbau durch Energiemais und Futtermais sowie dem Artensterben durch Pflanzenschutzmittel entgegentreten. Der Anbau von Futterprodukten ist zumeist für die Erzeuger interessanter als der Anbau von Nahrungsmittelrohstoffen. Nährstoffe des Bodens werden durch Monokulturen ausgelaugt und einseitig belastet. Dadurch werden mehr Düngemittel und Pestizide benötigt, welche ebenso eine schädliche Wirkung auf den Wildtierbestand haben. Durch die stetig steigende Feldgröße werden die Hecken und Grünflächen zudem weiter reduziert. Hingegen halten wir naturverträgliche Pflanzenschutzmittel für eine moderne Landwirtschaft weiterhin für notwendig, damit ein wirtschaftliches Handeln der  Landwirte möglich bleibt. Die verabschiedete Düngemittelverordnung halten wir in diesem Zusammenhang für zu restriktiv und lehnen sie ab. 
Landwirte sollen als Unternehmer betrachtet werden und sich durch ihre gute Arbeit selbst finanzieren können. Dabei sollen neue Technologien zum Einsatz kommen und entsprechende geförderte Schulungen angeboten werden. Zudem muss die Forschung für neue Schutzmittel und Anbauarten in enger Zusammenarbeit mit Unternehmen und Hochschulen ausgebaut werden.
Darüber hinaus fordern wir die verantwortungsvolle technologische Begleitung der Gentechnik, um sie in Zukunft auch in der Landwirtschaft nutzbar machen zu können.

3. Umwelt – Harmonie zwischen Mensch und Natur

Bei allen Maßnahmen sind auch immer die Auswirkungen auf die Natur und Umwelt zu beachten. Es bedarf einer Partnerschaft zwischen Mensch und Natur, zwischen Ökonomie und Ökologie. Regionales Handeln ist für einen global gedachten Naturschutz unerlässlich.  
Hier ist es wichtig, dass bei jedem Handeln alle Interessen abgewogen werden und ein Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen gefunden wird. Dabei ist dem Prozess  der Entfaltung und Ausbreitung natürlicher Strukturen möglichst ausreichend Rechnung zu tragen und möglichst wenig entgegenzutreten. Es ist ein verhältnismäßiges sowie maßvolles regionales Handeln an den Tag zu legen.

In diesem Zusammenhang befürworten wir die bestehenden Nationalparks und begrüßen Initiativen für neue Naturparks. Uns ist hierbei besonders wichtig, dass die Bürger vor Ort in den Entscheidungsprozess ausreichend einbezogen werden.
Bei der Energiegewinnung darf es nicht sein, dass Wälder und Wiesen aus Gründen mangelnden Widerstandes für den Bau von Windparks missbraucht werden. Wir lehnen die Nutzung des Waldes als neue Plattform für Windenergie ab. Darüber hinaus dient die Jagd dem aktiven Schutz von Flora und Fauna. Deshalb dürfen bürokratische Hürden für die Jagd- und Fischereiausübung nicht weiter ausgebaut werden. Auflagen sollten geprüft und gegebenenfalls verhältnismäßig und sinnvoll reduziert werden.

II. GEMEINDEN ÜBERREGIONAL STÄRKEN

Die Gemeinden sind zentrale Handlungsfiguren örtlicher Gestaltung. Jede Gemeinde ist aufgrund örtlicher Gegebenheiten und Umstände unterschiedlichen Herausforderungen ausgesetzt. Dabei muss das Handeln örtlicher Politik in strukturschwachen Regionen anderen Grundsätzen folgen als in solchen Regionen, in welchen regionale Verdichtungsstrukturen vorhanden sind.

1. Gemeindliches Vorgehen in strukturschwachen Regionen

Gerade in strukturschwachen Regionen kommt die Handlungsfähigkeit der Gemeinden an ihre Grenzen. Ziel muss es deshalb sein die Gemeinden in ihrer Handlungsfreiheit  einerseits zu stärken und andererseits eine koordinierte und gemeindeübergreifende Zusammenarbeit zu realisieren, welche langfristig die jeweilige Region in wirtschaftlicher, finanzieller und gesellschaftlicher Hinsicht lebenswert und attraktiv macht.

a.      Regionale Zusammenarbeit vertiefen und regionale Wirtschaftskraft bündeln
Strukturschwache Gemeinden und generell Gemeinden in strukturschwachen Regionen müssen vertieft miteinander zusammenarbeiten. 
Bei strukturschwachen Gemeinden ist das zwingend. Deshalb sollen benachbarte strukturschwache Gemeinden Aufgaben der örtlichen Grundversorgung gemeinsam erledigen. Zu diesem Zwecke sollen die Gemeinden im Regelfall Zweckverbände bilden. Als ultima ratio sollen Pflichtverbände gegründet werden. 
Darüber hinaus soll im Regelfall auch die regionale Wirtschaftskraft gebündelt werden. Das Betreiben gemeinsamer Gewerbegebiete oder sonstiger Baugebiete ist  hier zielführend.
Mit den Mitteln der kommunalen Zusammenarbeit sollen letztendlich Gebietsreformen vermieden und die förderal-regionale Vielfalt Bayerns erhalten werden. Der Bildung von Verwaltungsgemeinschaften verschließen wir uns nicht. 
Als absolute ultima ratio kann ebenfalls das Zusammenlegen oder Auflösen von Gemeinden zweckmäßig sein, auch wenn dies nur als allerletztes Mittel in Betracht gezogen werden soll und nur wenn mildere Maßnahmen nicht nachhaltig genug greifen.

b.     Forschungsstandorte schaffen
Darüber hinaus wollen wir vermehrt Forschungsstandorte schaffen. Dies kann im Zusammenhang mit Universitäten oder Fachhochschulen geschehen. Dies kann allerdings auch industrielle Forschung oder Forschung durch Privatpersonen oder -unternehmen sein. Falls der Staat neue Forschungseinrichtungen und -projekte startet, sollen diese in der Regel in strukturschwachen Regionen verwirklicht werden, sofern eine andere Region nicht eindeutig besser geeignet ist.

2. Gemeindliches Vorgehen in der Nähe von Verdichtungszentren

Gemeinden in der Nähe von wirtschaftsstarken Verdichtungszentren haben eine besondere Ausgangsituation. In der Regel sind die Gemeindeeinwohner beruflich abhängig von der Nähe zum Ballungszentrum. Damit diese Gemeinden nicht durch diese natürliche Sogwirkung abgehängt werden, sollen sie am wirtschaftlichen Erfolg der  Ballungszentren teilhaben.
Zu diesem Zwecke müssen gewisse Grundvoraussetzungen gegeben sein, damit die örtliche Bevölkerung ein dauerhaftes Niederlassen in derartigen Gemeinden ernsthaft in Betracht zieht. Hierzu zählen vor allem eine ausgebaute Verkehrs- und Digitalinfrastruktur sowie eine lebenswerte Umgebung.

Es bedarf zunächst einer verkehrsgünstigen Anbindung an das Ballungszentrum. 
Zu dieser Anbindung gehört zunächst, dass in dem jeweiligen Ballungszentrum ein ausgereiftes Park’n’Ride-Konzept umgesetzt wird, damit man schneller und umweltfreundlicher mit dem Auto in die Stadtnähe gelangen kann.
Als zweites bedarf es eines Modells flexibler und bedarfsorientierter Buslinien, um jederzeit einen ÖPNV gewährleisten zu können. Hierzu soll, soweit nötig, auch das Straßennetz ausgebaut werden. Weiterhin fordern wir neben der essenziellen Barrierefreiheit auch die Ausweitung der Kapazitäten des ÖPNV. Staatliche Markthindernisse für private Personenbeförderungsdienste müssen aufgehoben werden, um das Angebot kommerzieller Fahrdienstleistungen zu erweitern. Nur so kann der  individuelle und öffentliche Personennahverkehr gestärkt werden.
In der Digitalisierung des ländlichen Raumes sehen wir noch sehr viel Ausbaupotential. In vielen Gemeinden ist die Infrastruktur der Gewerbegebiete veraltet, weshalb für die bestehenden Unternehmen, aber auch für Neugründer gute Bedingungen geschaffen werden müssen. Ein flächendeckendes Glasfasernetz und der angestrebte Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes sind hierfür die zentralen Faktoren. Auch der Ausbau des öffentlichen WLANs soll vorangetrieben werden. Für eine effektive Verwaltung fordern wir außerdem die voranschreitende Digitalisierung der Ämter.

Für attraktive Wohn- und Arbeitsverhältnisse, muss neben dem Ausbau des Wohnraumangebotes auch ein gutes Kinderbetreuungsangebot vorhanden sein. Konkret sehen wir dabei zunächst ausreichend Kita-Plätze als wichtiges Kriterium an. Die Kapazität der vorhandenen Kita-Plätze soll dabei regelmäßig an die Nachfrage angepasst werden. Um eine Angleichung an die Arbeitszeiten der Eltern erreichen zu  können, muss es auch eine Flexibilisierung der Unterbringungszeiten in Kitas und sonstigen Kindertageseinrichtungen geben.

III. STRUKTURSCHWACHE REGIONEN INSGESAMT WIRTSCHAFTLICH UND STRUKTURELL STÄRKEN

Strukturschwache Regionen haben vor allem einen Mangel an Wirtschaftskraft. Einzelne Gemeinden sind hier in einem Nachteil, den sie nicht alleine ausgleichen können. Deshalb müssen für strukturschwache Regionen gewisse Besonderheiten gelten.  Ziel des folgenden Konzeptes ist es eine koordinierte und langfristige Aufwertung strukturschwacher Regionen in gemeindeübergreifender Zusammenarbeit leichter zu ermöglichen. Zentrale Koordinierungsstelle sollen hier die Landkreise – insbesondere das Landratsamt – sein.

1. Landkreis mit besonderem Handlungsbedarf

Bereits jetzt gibt es nach dem Landesentwicklungsplan Bayern sogenannte „Regionen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH). Dies betrifft in Unterfranken derzeit sämtliche Landkreise (mit Ausnahme der kreisfreien Stadt Würzburg). Wir wollen diese Grundidee entsprechend modifizieren und einen zielgerichteten Konzeptrahmen zur Aufwertung strukturschwacher Regionen entwickeln.

Daher wollen wir in Zukunft „Landkreise mit besonderem Handlungsbedarf“ (LmbH) ausweisen. An den bisherigen fünf Zuteilungskriterien für RmbH – Beschäftigungsdichte, Arbeitslosenquote, verfügbares Einkommen, Bevölkerungsprognose und Wanderungssaldo junger Menschen – halten wir fest.
Ein sechstes Kriterium –  Vorhandensein eines wirtschaftsstarken Verdichtungsraumes – soll der Abgrenzung und Differenzierung zwischen den bisher ausgewiesenen RmbH dienen. In Unterfranken beträfe das die Mehrzahl der Landkreise (ausgenommen Landkreis Aschaffenburg und Landkreis Würzburg).  
An den Status des LmbH sollen verschiedene Rechte, Pflichten und Besonderheiten geknüpft sein, welche im Folgenden näher ausgeführt werden.

a.      Neue Aufgaben für den Landkreis 
Zentrale Aufgabe für das Landratsamt eines LmbH ist die Koordinierung der kommunalen Zusammenarbeit und die Bereitstellung von Hilfs- und Dienstleistungen  für die Gemeinden. Zur Erfüllung dieser neuen Aufgabe gehört es bei Bedarf Ressourcen und Fachpersonal zur Beratung von Gemeinden abzustellen. Dies betrifft besonders die Ausarbeitung von Bebauungsplänen, Errichtung gemeindlicher Organisationen und Einrichtungen sowie sonstige rechtliche  Beratung in Selbstverwaltungsfragen.
Bei Gemeinden, die im Landesentwicklungsplan als strukturschwach bezeichnet sind, verdichtet sich die Koordinierungs- und Hilfsfunktion zu einer Pflichtaufgabe. Bei diesen Gemeinden soll die strenge Subsidiarität des Aufsichtsrechts gelockert werden, damit das Landratsamt im Falle von rechtswidriger Nichterfüllung von Gemeindeaufgaben schnell und effizient vorgehen kann.  
Als ultima ratio ist es dem Landkreis möglich, einzelne gemeindliche Einrichtungen und Aufgaben selbst zu übernehmen. Dies soll mit Zustimmung des Kreistages auch gegen den Willen einer strukturschwachen Gemeinde möglich sein.

b.     Personelle und finanzielle Ausstattung 
Zur effizienten Erfüllung dieser Aufgaben muss beim Landratsamt mindestens eine Abteilung geschaffen werden, welche sich explizit um die Koordinierung und Hilfestellungen für Gemeinden kümmert. In dieser Abteilung muss eine ausreichende Anzahl an fachlich gut ausgebildeten Staatsbeamten und Kreisbediensteten beschäftigt werden.
Die Kosten für das zusätzlich zu schaffende Personal sind vom Freistaat Bayern zu tragen. Ebenfalls soll es Zuschüsse für LmbH geben, damit diese Unkosten im Rahmen ihrer neuen herausgehobenen Stellung ausgleichen können.
Die Kosten für die neue Pflichtaufgabe gegenüber strukturschwachen Gemeinden sind ebenfalls vom Freistaat Bayern zu tragen. Sofern der Landkreis gemeindliche Aufgaben übernimmt, kann dieser die im jeweiligen Aufgabenfeld bestehenden Förderungen für Gemeinden selbst in Anspruch nehmen.

c.      Handlungsspielraum des Landkreises und Stärkung des Bürgers 
Darüber hinaus wollen wir den Bürger in eine stärkere Position versetzen. 
Deshalb hat jeder Gemeindeeinwohner im Bereich seiner Gemeinde einen einklagbaren Anspruch auf Einschreiten des Landratsamtes als Aufsichtsbehörde, wenn die Gemeinde öffentlich-rechtliche Aufgaben und Pflichten nicht erfüllt. Im Übrigen hat der Landkreis weitgehend Spielraum zur Erfüllung seiner Aufgaben. Insbesondere kann das koordinierende und helfende Vorgehen an Zweckmäßigkeits- und Prioritätserwägungen ausgerichtet werden.

2. Steuerliche Besonderheiten

Um strukturschwache Regionen wirtschaftlich attraktiv und konkurrenzfähig zu machen, bedarf es zwangsläufig besonderer steuerlicher Anreize und Spielräume. Ziel ist es eine Abwanderung von Unternehmen zu verhindern und gleichzeitig eine Ansiedlung von Unternehmen zu begünstigen.

a.    

b.     Kaufkraft erhöhen und Unternehmer entlasten
Wir wollen die Kaufkraft generell erhöhen und einen einheitlichen Umsatzsteuersatz von 13 Prozent. Darüber hinaus wollen wir im Einzelfall und auf Antrag für Gewinneinkünfte besondere Stundungsmöglichkeiten auf die Einkommens-  und Körperschaftssteuer gewähren.

c.      Mehr Freiheit beim Gewerbesteuerhebesatz
In LmbH soll künftig der Mindesthebesatz auf die Gewerbesteuer nicht mehr gelten. Falls es jedoch zu einem schädigenden Steuerwettbewerb der kreisangehörigen Gemeinden kommt, soll der Kreistag einen Mindesthebesatz festlegen können, welcher 130 nicht übersteigen darf.

d.    Übungsleiterpauschale anpassen

Gerade nach der Pandemie werden viele Aktivitäten im Ehrenamt nachgeholt. Damit diese auch zu leisten sind und nicht zu Lasten der Aktiven gehen fordern wir die Erhöhung der Übungsleiterpauschale zunächst auf 3500€ und im Anschluss eine jährliche Anpassung gemäss der Minijob-Grenze.

3. Schaffung von Gründungsanreizen

Wir wollen besondere Anreize für Unternehmensgründungen, Personen- als auch Kapitalgesellschaften, schaffen. Neben der Schaffung genereller Neugründungsanreize sollen in LmbH zusätzlich besonders günstige Rahmenvoraussetzungen gegeben sein.

Zur allgemeinen Neugründerförderung zählt, dass in den ersten zwei Jahren keine Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer zu zahlen sind. 
Sofern sich ein Unternehmen in einer strukturschwachen Region niedergelassen hat, soll es nach diesen zwei Jahren ein dreistufiges Steuerentlastungssystem auf Einkommens- und Körperschaftssteuer geben. Auf der niedrigsten ersten Stufe soll es Stundungsmöglichkeiten geben. Auf der zweiten Stufe wird ein niedrigerer Steuersatz angewendet. Auf der dritten Stufe wird auf die Steuer verzichtet.
Bis zum fünften Geschäftsjahr kann der Unternehmer auf Antrag diese Steuervergünstigungen geltend machen. Dabei muss eine besondere Bedürftigkeit 
nachgewiesen werden. Einem Antrag auf Anwendung eines erniedrigten Steuersatzes soll in der Regel stattgegeben werden. Ein Steuerverzicht soll nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt werden. 

Bei der Gewerbesteuer ist es den Kommunen möglich einen niedrigeren Hebesatz für Neugründungen in ihrem Gemeindegebiet zu gewähren. An eine etwaige Hebesatzfestlegung durch den Kreistag ist sie in Bezug auf Neugründungen nicht gebunden. Nach dem fünften Geschäftsjahr müssen neugegründete Unternehmen den für die übrigen Unternehmen geltenden Hebesatz in der Gemeinde zahlen. 

Damit Gründer leichter an Kapital kommen, wollen wir Investitionen anregen, indem Wagniskapital um bis zu 50 Prozent steuerlich absetzbar ist.


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